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Gebühren

Wir erheben unsere Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Stand 22. November 2022.

§ 5 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich
nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten
um Ihr Verständnis

Bei umfangreicheren Behandlungen und Operationen bieten wir im Vorfeld einen Kostenvoranschlag an. Dieser wird nach bestem Wissen und Erfahrungswerten aufgestellt, jedoch sind immer Abweichungen aufgrund nicht vorhersehbarer erforderlicher Mehrbehandlungen oder Komplikationen möglich.

Bitte sprechen sie uns vor Behandlungsbeginn an.

Notdienstgebühr gemäß der Neufassung der GOT für Tierärzte

(Rechtskräftig ab den 14. Februar 2020)

Was ändert sich für Sie?

 

Es muss verpflichtend eine pauschale Notdienstgebühr bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten (außerhalb der Sprechzeiten)

in Höhe von 50,- Euro ( Netto) berechnet werden.

 

Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2 - fache Satz der GOT abgerechnet werden.

Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4 - fachen Gebührensatz abzurechnen.

 

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir unsere Leistungen und Medikamente branchenüblich sofort nach der Behandlung berechnen.

Wir akzeptieren Bar – und Kartenzahlung.

 

Sprechen Sie uns an!

 

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